Integration von Kindern mit besonderem
Förderbedarf in die Regelschulen
ist in Niedersachsen
auch nach 20 Jahren immer noch ein Hürdenlauf mit ungewissem Ende
Januar 2005
Auf dieser Internet-Seite haben wir bereits im Frühsommer 2004 über
unser Bemühen berichtet, für unsere Tochter die Fortsetzung der
Regelbeschulung nach 4 Jahren Integrationsklasse in der Grundschule zu
erreichen und um Unterstützung geworben.
( Diese Unterstützung haben wir auch auf vielfältige Weise erfahren –
vielen, vielen Dank ! )
Kurz
noch einmal zur Vorgeschichte:
In einer kleinen Samtgemeinde im Wendland (Landkreis
Lüchow-Dannenberg/Niedersachsen) besuchte unsere Tochter (sie hat eine
Trisomie 21) den integrativen Kindergarten, wurde zusammen mit vielen
Kinder aus dem Kindergarten in die Grundschule eingeschult und
absolvierte dort 4 Jahre lang die Integrationsklasse. Die
weiterführende Schule vor Ort ist eine Kooperative Gesamtschule (KGS),
die einzige im Landkreis. Sie kann von allen Kindern des Kreisgebiets
frei gewählt werden, selbst wenn diese Kinder dafür sehr lange
Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die SchülerInnen aus den 3
Grundschulen dieser Samtgemeinde gehen fast ausnahmslos nach ihrer
Grundschulzeit zur KGS. Die Grundschule meiner Tochter mit der
Integrationsklasse liegt sogar in unmittelbarer Nähe der
weiterführenden Schule, die Kinder teilen sich fast einen Pausenhof,
sie benutzen dieselben Schulbusse – kurzum, alle kennen sich, und: alle
kennen unser Kind mit seiner Besonderheit. Man kann auch sagen: sie ist
rundum sehr gut sozial integriert.
Für den Wechsel an die KGS zum 5. Schuljahr gibt es aus der
Samtgemeinde mit ihren 3 Grundschulen etwa 6 Schüler und Schülerinnen,
die besonderen Förderbedarf haben und hatten, der bisher auf
integrative Weise an den Grundschulen gedeckt wurde. Der Wunsch, die
Kinder weiter wohnortnah und integrativ zu beschulen, besteht bei allen
6 Kindern und Eltern. Der KGS ist diese Ausgangslage bekannt. Sie hat
vor Jahren bereits eine Integrationsklasse in der Orientierungsstufe
gehabt. Und sie ist stolz darauf, auch ohne offizielle
„Integrationsklasse“ einige Kinder mit besonderem Förderbedarf zu
integrieren.
Auf der Web-Seite der Schule lasen wir bis kurz vor den Sommerferien,
dass Integration fester Bestandteil des Schulkonzeptes sei und eine
Aufgabe, der sich eine Schule täglich neu zu stellen habe. (Diese
Aussage wurde nach den ablehnenden Gesamtkonferenzbeschlüssen ersatzlos
gestrichen.)
Wir konnten über die Jahre hinweg aus den positiven Signalen der Schule
entnehmen, dass dem weiteren Fortgang der integrativen Beschulung
nichts im Wege stehen würde. Weit gefehlt!
Es traf uns wie ein Hammerschlag, dass die Gesamtkonferenz der Schule
Ende April 2004 die Einrichtung einer Integrationsklasse ablehnte
Der Beschluss wurde begründet mit Raumnot, organisatorischen
Problemen angesichts der Auflösung der Orientierungsstufe, einer
mangelhaften sonderpädagogischen Unterstützung und der Angst, vom
ganzen Landkreis mit SchülerInnen überlaufen zu werden, die besonderen
Förderbedarf haben.
Wir haben in den folgenden 2 Monaten daran gearbeitet, dass die Schule
diesen Beschluss auf ihrer nächsten Konferenz kurz vor Beginn der
Sommerferien Anfang Juli noch mal revidiert:
- wir haben über 600 Unterschriften gesammelt
- wir haben den Schulträger wegen der Räume um Unterstützung
gebeten. Es wurden 3 Container zugesagt.wir haben die Schulbehörde
aufgefordert, die Sonderpädagogenstunden bereit zu stellen, obwohl kein
formeller Antrag vorliegt, was sie auch tat
- wir haben der Schule viele gute Gründe für Integration genannt
- wir haben sie darauf hingewiesen, wie diskriminierend das Recht
der Schule ist, diese SchülerInnen mit Förderbedarf ablehnen zu dürfen
Der ablehnende Beschluss wurde auf der nächsten Konferenz bestätigt.
Kurz danach erhielten wir einen Bescheid der Schulbehörde über die
Sonderschulzuweisung, der rückdatiert war auf ein Datum noch vor
Beschlussfassung der 2. Gesamtkonferenz.
Der Vorrang integrativer Beschulung im niedersächsischen Schulgesetz
nützt offenbar in der Alltagspraxis gar nichts
Ist Schule eigentlich auch an das Schulgesetz gebunden?
Im niedersächsischen Schulgesetz hat Integration Vorrang vor
Sonderbeschulung , wenn die organisatorischen, personellen und
sächlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
Unsere Schule hatte die organisatorischen Voraussetzungen mit ihrem
Integrationskonzept erfüllt, die sächlichen Voraussetzungen wurden
verbessert durch mehr Räume, und die für Integrationsklassen
vorgesehene personelle Ausstattung war ebenfalls gewährleistet.
Trotzdem kann in diesem Stadium eine Schule immer noch Integration
ablehnen.
Eine
weitere Variante der Willkür, der Eltern mit Integrationswunsch
ausgesetzt sind
- Eltern können nicht selbst den Antrag auf Einrichtung einer
Integrationsklasse bei der Schulbehörde stellen, sondern das muss die
Gesamtkonferenz oder der Elternrat oder der Schulträger der Schule tun.
- Kinder mit besonderem Förderbedarf, der auch an speziellen
Förderschulen abgedeckt werden könnte, sind die einzigen Kinder, deren
Beschulung die Regelschule ablehnen darf. So ist der Vorrang der
Integration wieder ausgehebelt.
- Der rechtliche Vorrang von Integration im niedersächsischen
Schulgesetzt ist Makulatur, wenn und weil für Eltern kein Einfluss zu
nehmen ist auf die Faktoren, die diesen Vorrang wieder einschränken.
Wenn eine Schule Integrationsklassen ablehnen kann, weil ihr deren
sachliche Ausstattung nicht reicht. Vergleichbar wäre das vielleicht
damit, dass eine Schule die verordneten derzeitigen Klassengrößen für
zu groß hält und deshalb ab einer Klassengröße von 25 SchülerInnen
keine weiteren Kinder mehr aufnimmt.
- Es gibt keinerlei pädagogische Intervention seitens der
Schulbehörde, um Integrationsanliegen zu unterstützen oder zu
befördern, Schulen zu beraten, Informationen zu liefern oder Prozesse
anzustoßen. Hat man vor Ort mit einer Schule zu tun, deren Ansicht
hinsichtlich Integration aus den 70er Jahren stammt und die aus Angst
vor „behinderten Kindern“ ihre Unfähigkeit im Umgang mit ihnen
behauptet, dann interessiert das unsere Schulbehörde nicht. Man müsste
dann, wenn man aus anderen Gründen dennoch mit seinem Kind an diese
Schule will, allein gegen diese Wand aus Vorurteilen angehen.
- Noch absurder: wir können unser Recht auf integrative Beschulung
überhaupt nicht wahrnehmen, wenn sich die Schule unserer Wahl dagegen
sperrt, denn ihre Ablehnungsgründe unterliegen keinerlei juristischer
Überprüfung. Es hat ja niemand einen Antrag auf Einrichtung einer
Integrationsklasse gestellt!!!
Kafka
lässt grüßen
Seit mehr als 20 Jahren reden sich die Fachwelt und die engagierten
Eltern den Mund fusselig, präsentieren in schönen Aufsätzen, Büchern,
Referaten und unzähligen Praxisbeispielen die positiven Möglichkeiten
gelungener Integration und dringen sogar zu dem einen oder anderen
Ministerialdirigenten durch. Bloß: vor Ort ändert sich (fast) nichts.
Insbesondere die weiterführenden Schulen nehmen den aktuellen
Forschungs- und Diskussionsstand zum Thema Integration überhaupt
nicht zur Kenntnis und sperren sich z.T. selbst gegen die Anerkenntnis
von Informationsbedarf.
Da laufen Eltern landauf, landab vor ihren jeweiligen Schulen gegen
Beton und holen sich je einzeln blutige Köpfe.
Wie in unserem Fall verändert diese Arroganz, Ignoranz und Borniertheit
ganze Lebensentwürfe. Die Geburt unserer Tochter mit Trisomie 21 hat
uns keine Angst gemacht. Immer war sie selbstverständlicher Bestandteil
unserer aller Leben, war überall dabei. Jetzt zum ersten Mal in ihrem
und unserem Leben wird ihr die gleichberechtigte Teilnahme am Besuch
der Regelschule verwehrt, wird sie regelrecht ausgesondert und
rausgeschmissen aus ihren sozialen Bezügen, kann nicht mehr mit den
anderen Kindern zusammen an die Schule gehen, an die alle anderen auch
gehen, soll an eine „Sonderschule“ mit „Sonderbus“ und „Sonderzeiten“.
Das alles aber nicht, weil sie so sonder“ ist, sondern weil die Schule
sie nicht aufnehmen will.
Gutes Beispiel dafür, dass sie behindert wird. So etwas macht uns Angst.
Das
wollen wir nicht hinnehmen.
Wir möchten juristisch klären lassen, ob diese Verfahrensweise sich mit
dem Grundrecht
auf gleiche Behandlung und mit dem Recht auf integrative
Beschulung vereinbaren lässt.
Wir brauchen
Rückmeldungen von Euch und Ihnen über Beispiele gewünschter, aber
gescheiterter Integration. Wir können uns mit einem solchen Austausch
besser gegenseitig unterstützen, wir erhalten einen besseren Überblick
über die integrativen Realitäten in diesem Land, wir können aus einer
so berichteten Praxis die Stolpersteine genauer benennen, die
Integration scheitern lassen.
E-mails an: regina.dubs@gmx.de
oder
Regina Dubs und Wolfram Taubitz
Beesem 19
29487 Luckau
05844/976677