Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf in die Regelschulen
 ist in Niedersachsen auch nach 20 Jahren immer noch ein Hürdenlauf mit ungewissem Ende

Januar 2005



Auf dieser Internet-Seite haben wir bereits im Frühsommer 2004 über unser Bemühen berichtet, für unsere Tochter die Fortsetzung der Regelbeschulung nach 4 Jahren Integrationsklasse in der Grundschule zu erreichen und um Unterstützung geworben.
( Diese Unterstützung haben wir auch auf vielfältige Weise erfahren – vielen, vielen Dank ! )

Kurz noch einmal zur Vorgeschichte:

In einer kleinen Samtgemeinde im Wendland (Landkreis Lüchow-Dannenberg/Niedersachsen) besuchte unsere Tochter (sie hat eine Trisomie 21) den integrativen Kindergarten, wurde zusammen mit vielen Kinder aus dem Kindergarten in die Grundschule eingeschult und absolvierte dort 4 Jahre lang die Integrationsklasse. Die weiterführende Schule vor Ort ist eine Kooperative Gesamtschule (KGS), die einzige im Landkreis. Sie kann von allen Kindern des Kreisgebiets frei gewählt werden, selbst wenn diese Kinder dafür sehr lange Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die SchülerInnen aus den 3 Grundschulen dieser Samtgemeinde gehen fast ausnahmslos nach ihrer Grundschulzeit zur KGS. Die Grundschule meiner Tochter mit der Integrationsklasse liegt sogar in unmittelbarer Nähe der weiterführenden Schule, die Kinder teilen sich fast einen Pausenhof, sie benutzen dieselben Schulbusse – kurzum, alle kennen sich, und: alle kennen unser Kind mit seiner Besonderheit. Man kann auch sagen: sie ist rundum sehr gut sozial integriert.
Für den Wechsel an die KGS zum 5. Schuljahr gibt es aus der Samtgemeinde mit ihren 3 Grundschulen etwa 6 Schüler und Schülerinnen, die besonderen Förderbedarf haben und hatten, der bisher auf integrative Weise an den Grundschulen gedeckt wurde. Der Wunsch, die Kinder weiter wohnortnah und integrativ zu beschulen, besteht bei allen 6 Kindern und Eltern. Der KGS ist diese Ausgangslage bekannt. Sie hat vor Jahren bereits eine Integrationsklasse in der Orientierungsstufe gehabt. Und sie ist stolz darauf, auch ohne offizielle „Integrationsklasse“ einige Kinder mit besonderem Förderbedarf zu integrieren.
Auf der Web-Seite der Schule lasen wir bis kurz vor den Sommerferien, dass Integration fester Bestandteil des Schulkonzeptes sei und eine Aufgabe, der sich eine Schule täglich neu zu stellen habe. (Diese Aussage wurde nach den ablehnenden Gesamtkonferenzbeschlüssen ersatzlos gestrichen.)
Wir konnten über die Jahre hinweg aus den positiven Signalen der Schule entnehmen, dass dem weiteren Fortgang der integrativen Beschulung nichts im Wege stehen würde. Weit gefehlt!

Es traf uns wie ein Hammerschlag, dass die Gesamtkonferenz der Schule Ende April 2004 die Einrichtung einer Integrationsklasse ablehnte

Der Beschluss wurde begründet mit Raumnot, organisatorischen Problemen  angesichts der Auflösung der Orientierungsstufe, einer mangelhaften sonderpädagogischen Unterstützung und der Angst, vom ganzen Landkreis mit SchülerInnen überlaufen zu werden, die besonderen Förderbedarf haben.
Wir haben in den folgenden 2 Monaten daran gearbeitet, dass die Schule diesen Beschluss auf ihrer nächsten Konferenz kurz vor Beginn der Sommerferien Anfang Juli noch mal revidiert:
Der ablehnende Beschluss wurde auf der nächsten Konferenz bestätigt. Kurz danach erhielten wir einen Bescheid der Schulbehörde über die Sonderschulzuweisung, der rückdatiert war auf ein Datum noch vor Beschlussfassung der 2. Gesamtkonferenz.

Der Vorrang integrativer Beschulung im niedersächsischen Schulgesetz nützt offenbar in der Alltagspraxis gar nichts
Ist Schule eigentlich auch an das Schulgesetz gebunden?

Im niedersächsischen Schulgesetz hat Integration Vorrang vor Sonderbeschulung , wenn die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
Unsere Schule hatte die organisatorischen Voraussetzungen mit ihrem Integrationskonzept erfüllt, die sächlichen Voraussetzungen wurden verbessert durch mehr Räume, und die für Integrationsklassen vorgesehene personelle Ausstattung war ebenfalls gewährleistet.
Trotzdem kann in diesem Stadium eine Schule immer noch Integration ablehnen.

Eine weitere Variante der Willkür, der Eltern mit Integrationswunsch ausgesetzt sind

  1. Eltern können nicht selbst den Antrag auf Einrichtung einer Integrationsklasse bei der Schulbehörde stellen, sondern das muss die Gesamtkonferenz oder der Elternrat oder der Schulträger der Schule tun.
  2. Kinder mit besonderem Förderbedarf, der auch an speziellen Förderschulen abgedeckt werden könnte, sind die einzigen Kinder, deren Beschulung die Regelschule ablehnen darf. So ist der Vorrang der Integration wieder ausgehebelt.
  3. Der rechtliche Vorrang von Integration im niedersächsischen Schulgesetzt ist Makulatur, wenn und weil für Eltern kein Einfluss zu nehmen ist auf die Faktoren, die diesen Vorrang wieder einschränken. Wenn eine Schule Integrationsklassen ablehnen kann, weil ihr deren sachliche Ausstattung nicht reicht. Vergleichbar wäre das vielleicht damit, dass eine Schule die verordneten derzeitigen Klassengrößen für zu groß hält und deshalb ab einer Klassengröße von 25 SchülerInnen keine weiteren Kinder mehr aufnimmt.
  4. Es gibt keinerlei pädagogische Intervention seitens der Schulbehörde, um Integrationsanliegen zu unterstützen oder zu befördern, Schulen zu beraten, Informationen zu liefern oder Prozesse anzustoßen. Hat man vor Ort mit einer Schule zu tun, deren Ansicht hinsichtlich Integration aus den 70er Jahren stammt und die aus Angst vor „behinderten Kindern“ ihre Unfähigkeit im Umgang mit ihnen behauptet, dann interessiert das unsere Schulbehörde nicht. Man müsste dann, wenn man aus anderen Gründen dennoch mit seinem Kind an diese Schule will, allein gegen diese Wand aus Vorurteilen angehen.
  5. Noch absurder: wir können unser Recht auf integrative Beschulung überhaupt nicht wahrnehmen, wenn sich die Schule unserer Wahl dagegen sperrt, denn ihre Ablehnungsgründe unterliegen keinerlei juristischer Überprüfung. Es hat ja niemand einen Antrag auf Einrichtung einer Integrationsklasse gestellt!!!

Kafka lässt grüßen

Seit mehr als 20 Jahren reden sich die Fachwelt und die engagierten Eltern den Mund fusselig, präsentieren in schönen Aufsätzen, Büchern, Referaten und unzähligen Praxisbeispielen die positiven Möglichkeiten gelungener Integration und dringen sogar zu dem einen oder anderen Ministerialdirigenten durch. Bloß: vor Ort ändert sich (fast) nichts.
Insbesondere die weiterführenden Schulen nehmen den aktuellen Forschungs- und Diskussionsstand  zum Thema Integration überhaupt nicht zur Kenntnis und sperren sich z.T. selbst gegen die Anerkenntnis von Informationsbedarf.
Da laufen Eltern landauf, landab vor ihren jeweiligen Schulen gegen Beton und holen sich je einzeln blutige Köpfe.
Wie in unserem Fall verändert diese Arroganz, Ignoranz und Borniertheit ganze Lebensentwürfe. Die Geburt unserer Tochter mit Trisomie 21 hat uns keine Angst gemacht. Immer war sie selbstverständlicher Bestandteil unserer aller Leben, war überall dabei. Jetzt zum ersten Mal in ihrem und unserem Leben wird ihr die gleichberechtigte Teilnahme am Besuch der Regelschule verwehrt, wird sie regelrecht ausgesondert und rausgeschmissen aus ihren sozialen Bezügen, kann nicht mehr mit den anderen Kindern zusammen an die Schule gehen, an die alle anderen auch gehen, soll an eine „Sonderschule“ mit „Sonderbus“ und „Sonderzeiten“. Das alles aber nicht, weil sie so sonder“ ist, sondern weil die Schule sie nicht aufnehmen will.
Gutes Beispiel dafür, dass sie behindert wird. So etwas macht uns Angst.

Das wollen wir nicht hinnehmen.
Wir möchten juristisch klären lassen, ob diese Verfahrensweise sich mit dem Grundrecht
 auf gleiche Behandlung und mit dem Recht auf integrative Beschulung vereinbaren lässt.

 
Wir brauchen Rückmeldungen von Euch und Ihnen über Beispiele gewünschter, aber gescheiterter Integration. Wir können uns mit einem solchen Austausch besser gegenseitig unterstützen, wir erhalten einen besseren Überblick über die integrativen Realitäten in diesem Land, wir können aus einer so berichteten Praxis die Stolpersteine genauer benennen, die Integration scheitern lassen.

E-mails an: regina.dubs@gmx.de  oder  


Regina Dubs und Wolfram Taubitz
Beesem 19
29487 Luckau
05844/976677


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