Aktuelles von der LAG:


 

Beantragen Sie (auch weiterhin) die integrative Beschulung Ihres Kindes!


Wenn Sie eine Integrationsklasse wünschen, nehmen Sie 1 bis (möglichst) 2 Jahre vor Schulbeginn Kontakt mit Ihrer zuständigen Grundschule auf und stellen Sie hier schriftlich Antrag auf Einrichtung einer solchen Klasse. Die Schule muss dann nach positivem Konferenzbeschluß Antrag bei der Bezirksregierung stellen.

Nutzen Sie das Angebot einer Förderkommission ( s. Schulverwaltungsblatt SVBl. 11/97), innerhalb der Sie selbst nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Ihres Kindes in der Diskussion mit allen Beteiligten darüber bleiben, wo und wie man diesem Föderbedarf gerecht wird.

Termine im Zusammenhang mit der Beantragung und Einrichtung einer Integrationsklasse erfragen Sie möglichst früh in Ihrer zuständigen Grundschule oder in der Bezirksregierung, die seit einigen Jahren für die Einrichtung von I-Klassen eigenverantwortlich zuständig ist. Zentrale, vom Kultusministerium vorgegebene Termine wie früher gibt es nicht mehr! Der Ansprechpartner in der Bezirksregierung (bzw. in ihrer Außenstelle vor Ort -früher Schulaufsichtsamt genannt-) ist der Dezernent für Sonderpädagogik.

Anträge auf I-Klassen schicken Sie am besten in Kopie (in der Fußnote des Schreibens angeben) an unsere LAG (zu statistischen Zwecken) und zur Sicherheit an das Kultusministerium, Ref. für Sonderpädagogik und Integration (Schiffgraben, 30159 Hannover), und auch an den Landesbehindertenbeauftragten (Sozialministerium; H.-W.-Kopf-Platz, 30159 Hannover).

Wenn keine Aussicht auf Einrichtung einer I-Klasse besteht und die Einweisung in eine Sonderschule bevorsteht, fragen und drängen Sie nach Maßnahmen, die Integration wenigstens in Ansätzen möglich machen:

- Kooperation zw. Grundschule und der Schule für Lernhilfe nach dem Kooperationserlass von 1987

- Kooperationsklassen (d.h. Auslagerung von Sonderschulklassen in eine Grundschule zum Zweck eines teilweisen gemeinsamen Unterrichts.)



 
 

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