TeilnehmerInnen:
Jürgen Doldasinski (Lebenshilfe Syke e.V.), Petra Drebes (SELAM),
Babette Funke, Carsten Knigge (GIS), Johann Schepers (Gemeinsam leben und
wohnen e.V.), Gäste
ProtokollantInnen: Stefan Hafki, Jutta Liebetruth, Sabine Westermann
1. Begrüßung
2. SELAM (Selbstbestimmtes Leben und Wohnen mit ambulanten Hilfen)
3. Leben in einer Außenwohngruppe
4. Gemeinsam leben und wohnen e.V. (heilpädagogischer
Bauernhof)
5. Wohnen bei der Lebenshilfe Syke e.V.
6. Gemeinnützige Gesellschaft für Integrative
Sozialdienste mbH
Grundlage der folgenden Zusammenfassung bilden die Vorträge sowie
die schriftlichen Ausarbeitungen der Referenten.
1. Begrüßung
Während der Begrüßung aller ZuhörerInnen, stellte
Mechthild Strake noch einmal den wichtigsten Punkt hervor, nämlich
daß auch Menschen mit Behinderungen eine intime Atmosphäre benötigen,
wie z.B. ein eigenes Zimmer.
Darauf hin wurde der stellvertretende Bürgermeister begrüßt,
der sich für eine Durchsetzung der Gleichstellung und für die
Einrichtung von Wohnmöglichkeiten aussprach. Er erwähnte jedoch
auch, daß das gesellschaftliche Bewußtsein noch nicht so weit
sei um dieses alles zu ermöglichen und es außerdem an öffentlichen
Geldern fehle.
Danach hielt Jutta Liebetruth noch eine kurze Begrüßungsrede,
in der sie betonte, daß wichtige Schwerpunkte der Integration
auch Kindergärten und Schulen seien. Die LAG - Treffen sind wichtige
Keimzellen der Integration und ihrer Förderung. Allerdings erfordere
dieses alles einen sehr hohen Einsatz der Eltern. Jutta Liebetruth wies
außerdem noch darauf hin, daß man sich auch immer wieder an
die Landesregierung als neuen Gesprächspartner wenden müsse,
da z.B. vom Kultusministerium jetzt gerade neue Konzepte zur schulischen
Integration ausgearbeitet würden.
2. SELAM (Referentin: Petra Drebes)
Kurzfassung des Vortrages zur SELAM gGmbH am 03.10.1998 in Bassum:
Die SELAM (SELbstbestimmt leben und wohnen mit AMbulanten Hilfen) besteht
seit 1991. Sie ist als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter
Haftung organisiert. Die heutigen Gesellschafter sind drei Lebenshilfen
(LH Oldenburg, LH Ammerland, LH Wesermarsch) und die Oldenburger Kinderhilfe
(Elternverein körperbehinderter Kinder). Die allgemeine Zielsetzung
der SELAM ist es, ein umfassendes, dauerhaftes, ambulantes Hilfesystem
zum selbstbestimmten Leben und Wohnen von Menschen mit Behinderungen in
Oldenburg und Umgebung zu schaffen und zu unterhalten. Alle Menschen, unabhängig
vom Umfang und der Art ihres jeweiligen Hilfebedarfes, haben ein Recht
auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen. Voraussetzung für die Gestaltung
des Lebens und Wohnens nach eigenen Bedürfnissen und Interessen sind
im Wesentlichen die quantitative Abdeckung des tatsächlichen Hilfebedarfes,
die Bereithaltung der qualitativ angemessenen Hilfen und insbesondere die
Wahlmöglichkeit zwischen differenzierten Angeboten. Wahlmöglichkeiten
ermöglichen Selbstbestimmung. Selbstbestimmung bedeutet frei gewählte
und eigenverantwortliche Entscheidungen in individuellen und sozialen Angelegenheiten
zu treffen. Selbstbestimmung und Selbständigkeit sind voneinander
völlig unabhängige Komponenten im Hilfesystem. Menschen mit Behinderungen
benötigen unterschiedliche Hilfen, um entsprechend ihrer Bedürfnisse
und Interessen zu leben. Die benötigten Hilfen müssen in Form
von technischen Hilfen und in Form persönlicher Assistenz bereitgestellt
werden, damit sich Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer individuellen
Möglichkeiten verwirklichen können. Das Angebot der SELAM orientiert
sich am individuellen Hilfebedarf und an den Wünschen der Menschen
mit Behinderungen.
Die Fachbereiche der SELAM sind;
· Assistenz beim Wohnen (ABW): Hilfen für Menschen mit
Behinderungen in ihrer eigenen Wohnung
· Familienentlastender Dienst (FED): Hilfen für Familien
mit behinderten Angehörigen
· Integrationshilfen in der Schule
· Mobiler sozialer Hilfsdienst (MSHD): Fahrdienste und Unterstützungsangebote
durch Zivildienstleistende für Menschen mit Behinderungen
· Kiek In (Freizeitstätte der LH Oldenburg): Freizeitangebote
für Menschen mit und ohne Behinder-ungen.
Als anerkannter Pflegedienst ist die SELAM Vertragspartner der Pflegekassen,
so daß Einsätze in den verschiedenen Bereichen auch als Leistungen
der Pflegeversicherung erbracht werden können.
Im Fachbereich Assistenz beim Wohnen erfolgt die Assistenz in Form
von Pflege an der Person, Hilfen bei der Haushaltsführung, Freizeitbegleitung,
sozialpädagogischer Betreuung und Beratung im sozialen und rechtlichen
Bereich. Jede Assistenz hat den jeweils individuellen Hilfebedarf als Grundlage
für die angebotenen Hilfen. Der Hilfebedarf erstreckt sich von einer
Stunde in der Woche bis zu „Rund-um-die-Uhr". Es erfolgen keine Ausgrenzungen
nach Art und Schwere der Behinderung. Die Assistenz beim Wohnen hat zum
Ziel, Menschen mit Behinderungen vergleichbare Lebens-verhältnisse
zu eröffnen wie nichtbehinderten Menschen. Leitvorstellung dieses
Zieles ist das Normalisierungsprinzip. Darunter ist nicht zu verstehen,
daß Menschen mit einer Behinderung einer Norm angepaßt werden
sollen, sondern daß sie ein Leben so uneingeschränkt wie möglich
führen können und die dafür benötigten Hilfen so normal
wie möglich sein sollten. Wie die Menschen mit Behinderungen ihre
Wohnsituation gestalten, orientiert sich an ihren individu-ellen Wünschen
und Bedürfnissen. Dementsprechend wohnen sie alleine, als Paar oder
in Wohnge-meinschaften. Grundsätzlich mieten sie ihre Wohnungen selbst
an, bei Schwierigkeiten kann die SELAM (für die Anfangszeit) als Hauptmieterin
auftreten und die Wohnungen untervermieten. Die Finanzierung der Wohnung
und der Lebenshaltungskosten erfolgt über Wohngeld und Hilfe zum Lebensunterhalt,
sofern das eigene Einkommen nicht ausreicht. Die Kosten für die Assistenz
werden über Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege (Hilfen in besonderen
Lebenslagen) und gegebenenfalls über Sachleistungen der Pflegeversicherung
finanziert.
Nach dem Referat von Petra Drebes über das SELAM Konzept zum Thema „Leben und Wohnen von behinderten Menschen", stellte sich die Frage, wie es überhaupt möglich ist, dieses Konzept zu finanzieren. Die Finanzierung der WGs läuft über Eingliederungshilfe, die, wie nochmals klar gestellt wurde, unabhängig ist von dem Einkommen der Eltern des/der Betroffenen ist.
Zu diesem Punkt hob Frau Drebes noch einmal hervor, daß die ambulante Assistenz, auch wenn es sich hierbei um eine 24stündige Assistenz handelt, der stationären Assistenz vorgeht, dabei ist zu verzeichnen, daß pädagogische Assistenzstunden 55,60 DM (pro Std.) und zivile Stunden 15,30 DM (pro Std.) betragen.
Frau Drebes erläuterte außerdem, daß die Stadt Oldenburg relativ viel Geld an behinderte Menschen abgibt, da dort besonders viele Anträge zur Unterstützung gestellt werden. Falls Anträge jedoch abgelehnt werden, ist man mit einer darauf folgenden Klage meist (immer) erfolgreich.
Was bei SELAM wohl auch als besonders positiv zu verzeichnen ist, ist daß die von SELAM betreuten Menschen selbst die MieterInnen ihrer Wohnungen/WGs sind und dort nicht bevormundet werden. In den Anfängen von SELAM war es jedoch schwer solche Mietmöglichkeiten zu finden, da die Vermieter sich eher distanzierten. Deswegen kaufte SELAM zuerst ein eigenes Haus mit drei separaten Wohnungen, wie Frau Drebes erklärte.
Zur Zeit betreut SELAM 40 Menschen, von denen ca. 40% in WGs leben.
Diese Menschen beschäftigen sich tagsüber, wenn sie dazu in der
Lage sind, in Werkstätten für Behinderte oder teilweise auch
auf dem freiem Arbeitsmarkt. SELAM hat auch in Zukunft vor, ihr erfolgreiches
Konzept auszuweiten, wobei schon jetzt als sehr positiv zu verzeichnen
ist, daß viele behinderte Menschen mit Hilfe der AssistentInnen oder
auch eigenständig am Stadtleben teilhaben können.
3. Leben in einer Außenwohngruppe der Lebenshilfe (Referentin: Babette Funke)
Die 39jährige Babette Funke konnte aus eigener Erfahrung schildern,
wie sie den Unterschied zwischen dem Leben in einem Wohnheim und dem in
der Außenwohngruppe erlebte. Bevor sie in die Außenwohngruppe
zog, wo sie mit sechs anderen MitbewohnerInnen im Alter von 24 - 39 Jahren
jetzt lebt, wohnte sie sechs Jahre in einem Wohnheim der Lebenshilfe.
Die Außenwohngruppe befindet sich in einem ehemaligem Zweifamilienhaus,
das zu einem ganzem Haus umgebaut wurde. Jede/r BewohnerIn hat ein eigenes
Zimmer mit Fernseher, außerdem gibt es natürlich noch Räume
wie Küche, Bad und Wohnzimmer zur gemeinsamen Nutzung.
Da Babette in den Delmewerkstätten arbeitet, beginnt ihr Tag zwischen 6.00 - 6.30 Uhr. Bei gemeinsamen Mittagessen am Wochenende wird von den BewohnerInnen immer besprochen, was gegessen werden soll, die Freizeit kann mit Kinobesuchen, Stadtbummeln und regelmäßigem Kegeln gestaltet werden.
Die Außenwohngruppe erhält mindestens 3x pro Woche Assistenz von einer Sozialpädagogin, außerdem kommt noch einmal in der Woche ein pädagogischer Betreuer. Die BewohnerInnen sollen versuchen so selbständig zu leben wie möglich, so daß sie z.B. beim Ausfüllen von Formularen es erst selber versuchen und sich nur im Notfall an die BetreuerInnen wenden, außerdem muß der Umgang miteinander geregelt sein, wozu es sogenannte Gruppenstunden gibt. Allerdings wurden die BewohnerInnen der Außenwohngruppe nicht zufällig in die Außenwohngruppe geschickt, sondern schon im Wohnheim auf Selbständigkeit vorbereitet.
Aus der Außenwohngruppe sitzt auch eine/r von den BewohnerInnen
Gewählt/e dem Heimbeirat des Wohnheims bei, um die Rechte der BewohnerInnen
der Außenwohngruppe dort zu vertreten. Letztendlich beschrieb Babette
es als sehr positiv, daß sie in der Außenwohngruppe mehr Ruhe
hat als im Wohnheim und unabhängiger ist, der einzig negative Aspekt
ist allerdings, daß sich die Nachbarn der Außenwohngruppe eher
abweisend zeigen.
4. Gemeinsam leben und wohnen e.V. (Referent: Johann Schepers)
Johann Schepers vom Verein „Gemeinsam leben und wohnen e.V." stellte sein Konzept von einem heilpädagogischem Bauernhof, der von behinderten Menschen bewirtschaftet und bewohnt werden soll vor, wobei es allerdings noch ungelöste Probleme in Sachen Finanzierung gibt.
Eines der wichtigsten Ziele des Vereins „Gemeinsam leben und wohnen" ist dabei, daß behinderte Menschen möglichst gut in das öffentliche leben integriert werden. Außerdem forderte Schepers, daß behinderte Menschen nicht nach ihrer Behinderung sortiert werden, sondern, daß Schwerstbehinderte mit weniger stark Behinderten zusammen auf dem Hof leben können.
Zu dem Problem der Finanzierung wurde Schepers der Vorschlag gemacht, dieses über EU-Mittel zu versuchen und sich außerdem bei einem ähnlich aufgebautem heilpädagogischem Hof in Lüchow-Dannenberg, der schon seit ca. 20 Jahren existiert, über mögliche Finanzierung und Strukturierung zu informieren. Dieser Hof hatte für Schepers allerdings den Mangel, daß dort keine Schwerstbehinderten integriert sind. Als ein weiterer Vorschlag zur Finanzierung wurde die Eingliederungshilfe genannt, wodurch z.B. auch ein Großteil der Aktivitäten von SELAM finanziert werden.
Letztendlich wurde allen ZuhörerInnen klar, daß es ein sehr schwieriges Projekt ist eine Lebensmöglichkeit auf einem heilpädagogischem Bauernhof für eine kleine Gruppe von behinderten Menschen erst mal zu organisieren und aufzubauen und auch dauerhaft zu finanzieren.
Die Lebenshilfe Syke ist ein eingetragener Verein, der 1966 durch betroffene Eltern und engagierte ehrenamtliche Mitarbeiter gegründet wurde. Zur Zeit werden ca. 490 Mitglieder und 210 Mitarbeiter, darunter auch 20 Zivildienstleistende, gezählt. Kennzeichnend für die Lebenshilfe ist ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern und Einrichtungen:
· Erwachsenen - Rehabilitation
· Familienentlastender Dienst
· Wohnheime
· Tagesbildungsstätten
· Frühförderung
· Integrative und heilpädagogische Kindergärten
Die ambulanten und stationären Angebote richten sich dabei an behinderte Menschen aller Altersgruppen.
Ferner werden, je nach Anforderung, verschiedene Wohnformen offeriert: Betreutes Einzel- und Paarwohnen, „Verselbständigungsgruppe", Außenwohngruppe des Wohnheims, Wohnen im Alter, Wohntraining, Wohnheime. Diese Angebote richten sich an Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen, die ohne fremde Hilfe nicht in der Lage sind, ihren Lebensalltag zu bewältigen. Allerdings muß berücksichtigt werden, daß den Aufnahmemöglichkeiten Grenzen gesteckt sind, da nicht allen Behindertengruppen adäquate Betreuung gewährleistet werden kann.
Die Bewohner erhalten Hilfestellungen, die nicht nur die soziale Integration, sondern auch die individuelle Entwicklung fördern sollen:
· Förderung der Alltagskompetenz
· Erhaltung der geistigen und körperlichen Gesundheit
· Stärkung der sozialen Kompetenz
· Bildungs- und Freizeitangebote
· hauswirtschaftliche Versorgung
· Fahrdienste
· Vermittlung medizinischer und therapeutischer Angebote
Diese Leistungen, die der Erhaltung der Lebensqualität dienen,
werden von geschultem Fachpersonal und Hilfskräften (z. B. Zivildienstleistende)
erbracht, wobei individuelle Erfordernisse und Entwicklungsstände
der Bewohner Berücksichtigung finden.
Teamarbeit, Supervisionsrunden und Fortbildungsseminare ermöglichen
den Mitarbeitern außerdem die ständige Kontrolle und Ausbildung
der eigenen Kompetenzen.
Am Ende seines Vortrags stellt Jürgen Doldasinski die „Prinzipien der Lebenshilfe Syke beim Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung" vor. Es handelt sich hierbei um Zielvorstellungen, deren Realisierung nicht immer gelingt:
· dezentralisierte Wohnformen: möglichst kleine überschaubare
Wohnungen, keine Dorf- oder „Ghettobildung", keine Anstalten
· individuelle Hilfen: im Rahmen unserer Möglichkeiten,
möchten wir, die auf den einzelnen Menschen abgestimmt, „beste Wohnform"
realisieren (was wünscht der Bewohner, seine Angehörigen, was
wünschen wir?)
· Heimat- und Wohnortnähe: die angebotenen Hilfen sollen möglichst nahe am Wunschwohnort des neuen Bewohners liegen (Aufnahme nur aus unserem Landkreis oder naher Umgebung)
· Gemeindeintegrierte Wohnformen: „offenes, einladendes Haus";
nachbarschaftlich orientiertes Wohnen; am Gemeindeleben partizipieren;
der Wohnortgröße, Bebauungsdichte und Sozialkompetenz der Nachbarschaft
angeglichene Wohneinrichtungen
· Soziales Netz: erhalten und ausbauen des sozialen Netzes jedes
Bewohners, durch Förderung und Stabilisierung seiner sozialen Kontakte
zu Freunden, Verwandten, Nachbarn, Vereinsmitgliedschaften der Bewohner,
Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinde etc.
· Durchlässigkeit und Transparenz im Wohnverbund: die unterschiedlichen
Wohneinrichtungen sollen eng miteinander kooperieren; aufeinander abgestimmt
ein gestuftes Wohntraining ermöglichen, wo dies nötig ist; und
unterschiedlichste Anforderungen beim Wohnen ermöglichen. Sie sollen
für die Bewohner und Gäste durchschaubare und nachvollziehbare
Abläufe zeigen.
In der abschließenden Diskussion wird noch einmal darauf aufmerksam
gemacht, daß viele Eltern Schwierigkeiten haben, sich von ihren Kindern
zu trennen und sie in die Obhut der Wohnheime zu entlassen. Sie pflegen
den Nachwuchs bis an die Grenzen der eigenen Belastbarkeit und rauben ihren
Sprößlingen die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.
6. GIS (Referent: Carsten Knigge)
Als letzter Referent tritt Carsten Knigge von der GIS (Gemeinnützige Gesellschaft für Integrative Sozialdienste mbH) ans Podium. Er berichtet von diversen Dienstleistungsangeboten des seit nunmehr zehn Jahren bestehenden ambulanten Hilfsdienstes, die sich an Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen richten.
Gegründet wurde dieses, in Hannover ansässige, Unternehmen, um behinderten, kranken oder alten Menschen eine Alternative zum Heimleben zu bieten. Dementsprechend groß ist das derzeitige Angebot: Beförderungsdienst; Ambulanter Pflegedienst; Assistenzangebote für behinderte, kranke oder ältere Mitmenschen; Schulassistenz; Arbeitsassistenz; Familienentlastende Dienste; Kurzzeitbetreuung; Freizeiten; Reisebüro für behindertengerechte Reiseplanung. Außerdem führt die GIS verschiedene Sozialbetriebe (Messebau, Gebäudeservice, Reisebüro) mit Arbeitsplätzen für behinderte Menschen.
Mit dem Förderverein für betreutes Wohnen „Mariposa" ist ein gemeinschaftliches Wohnprojekt geplant. Behinderten Menschen soll unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation ein Leben außerhalb stationärer Einrichtungen ermöglicht werden, damit die Forderung nach einem selbstbestimmten Leben realisierbar wird. Wichtig ist dabei die Wünsche aller Beteiligten zu beachten, was ein Mitspracherecht der Betroffenen einschließt.
Einige Details aus dem erarbeiteten Konzept:
· Wohneinheiten für sechs bis acht Personen pro Haus
· Mindestgröße des rollstuhlgerechten Gesamtgeländes
600m² -800m²
· Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern (20 -25m²) mit
angrenzendem, behindertengerechten Bad für zwei Personen
· Neben den individuellen Wünschen der BewohnerInnen sind
folgende Standards vorzufinden: raumhoher Einbauschrank mit ausreichenden
Schubfächern, Kabelanschluß, Antennenanschluß, Klingelanlage,
Laminatfußboden
· Gemeinschaftsbereich 60 m², mit integriertem Wohn-, Eß-
und Küchenbereich
· Ergänzende Räumlichkeiten: Mitarbeiterbüro,
Gästezimmer, separates Bad, Hilfsmittelraum, Wirtschaftsraum, Hygieneraum,
Vorratsraum
Die BewohnerInnen sollen von einem kompetenten und erfahrenen Mitarbeiterteam betreut werden (Betreuungsschlüssel 1:1), wobei eine langfristige Beschäftigung angestrebt wird, damit Betreute und Betreuer eine Gemeinschaft bilden.
Damit das Projekt finanzierbar bleibt, werden die Bewohner Einzelmietverträge
abschließen.
Das Einzelwohnen ermöglicht einen Betreuungssatz von 500,- DM
pro Tag.